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EuGH-Urteil zu Facebook-Seiten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 05.06.2018 entgegen der Entscheidungen der deutschen Gerichte entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Seite neben Facebook ebenfalls für den Datenschutz der personenbezogenen Daten der Nutzer verantwortlich ist.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Betreiber einer Facebook-Seite für Datenschutzverstöße von Facebook verantwortlich gemacht werden kann, wobei dann das Problem ist, dass der Betreiber einer Facebook-Seite gegen derartige Verstöße gar nichts unternehmen kann. Es liegt jetzt bei Facebook, DSGVO-konforme Datenschutzlösungen umzusetzen. Diejenigen, die die Risiken für Datenschutzverstöße von Facebook tragen, sind aufgrund der EuGH-Entscheidung nun auch die Betreiber von Facebook-Seiten.

Der Fall ist jetzt vom Bundesverwaltungsgericht zu Ende zu führen. Dieses hat nun neu zu entscheiden. Das endgültige Ergebnis ist also noch offen.

Es sind somit derzeit Risiken für Facebook-Seiten-Betreiber vorhanden.

Solange noch keine Lösung von Facebook angeboten wird bzw. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aussteht, die ein bedenkenloses Weiterbetreiben der Facebook-Seiten ermöglicht, müssen wir unseren Auftritt bei Facebook vorläufig deaktivieren. Dies betrifft im Übrigen auch alle Seiten in anderen sozialen Netzwerken.

Aufgrund der unsicheren Rechtslage können wir im Übrigen allen Betreibern von Seiten in sozialen Netzwerken nur empfehlen, diese Seiten vorläufig zu deaktivieren.

Im Moment weiß natürlich niemand, wie Facebook bzw. die anderen sozialen Netzwerke reagieren und wie der Fall vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wird.

Der sicherste Weg ist auf jeden Fall das Deaktivieren aller Seiten in den sozialen Netzwerken.

Der Vorstand

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