Der Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt als parteiischer Vertreter seines Mandanten ist in der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung tätig und soll beispielsweise Ansprüche durchsetzen oder abwehren. Sehr vereinfacht könnte man es so beschreiben, dass ein Rechtsanwalt immer dann zum Einsatz kommt, wenn es darum geht, eine Rechtsbeziehung juristisch aufzuarbeiten und zu klären, damit am Ende Rechtssicherheit für die sich gegenüberstehenden Parteien besteht. Häufig steht am Verfahrensende eine verbindliche gerichtliche Entscheidung, die durch ein Gericht ausgesprochen wird. Die Aufgabe des Rechtsanwaltes besteht darin, das für den Mandanten optimale Ergebnis zu erreichen.

Diese sehr vereinfachte Darstellung lässt schon erahnen, dass die duale Ausbildung zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sehr anspruchsvoll ist.


Zurück zum Berufsbild

Drucken