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RVG Aktuell 2019 – Vergütungsvereinbarung – Rechtsprechung – Quotenvorrecht und RSV

15. November 2019 / 9:00 - 16:00

Seminar-Nr. 04-19


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Referent:

  • Horst-Reiner Enders, Neuwied
    Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“

Zeit/Ort:

  • 15.11.2019, 9.00 Uhr – ca. 16.00 Uhr, in Kiel (Details unten) (Parkmöglichkeit: z.B. Sophienhof 6,- €/Tag oder CONTIPARK 6,- €/Tag)

Seminar-Gebühr:

  • 170,- € für Mitglieder
  • 220,- € für Nichtmitglieder
  • (jeweils inklusive Mittagessen und Pausensnacks)

Anmeldebeginn:

  • Ab sofort möglich

Anmeldeschluss:

  • 30.09.2019 (keine Anmeldungen mehr möglich!)
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mittels Anmeldeformular und Überweisung der Seminargebühr auf das Konto des RENO Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V. bei der Ev. Bank eG, IBAN: DE71 5206 0410 0006 4150 83, BIC: GENODEF1EK1

Teilnehmerzahl:

  • maximal 24

Seminarinhalte:

Das Seminar richtet sich an Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

In dem Seminar werden zum einen aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Vergütung nach dem RVG, der Kostenfestsetzung und der Kostenerstattung vorgestellt, näher erläutert und deren Auswirkungen in der anwaltlichen Praxis aufgezeigt. Entscheidungen und deren Auswirkungen in der Praxis, die Sie unbedingt kennen sollten:

BGH: Verlust des kompletten Vergütungsanspruchs, wenn RA keine Widerrufsbelehrung erteilt! In welchen Fällen?

BGH: Sind die Reisekosten eines Rechtsanwalts von dem am weitesten vom Gerichtsort, aber noch innerhalb des Gerichtsbezirks gelegenen Ort immer erstattungsfähig!?

BGH: Entwurf eines Testaments: Geschäftsgebühr oder Beratung?

BGH: Prüfung eines Vertrags: Geschäftsgebühr! Gegenstandswert?

BGH: Mehrvergleich im PKH / VKH Mandat: Alle durch den Mehrvergleich ausgelösten Gebühren aus der Staatskasse! Aber: RA muss den Erstreckungsantrag anpassen!

BGH: Gegenstandswert der Anwaltsgebühren bei späterer Beschränkung des Rechtsmittels?

BGH: Erstattung der 1,6 Verfahrensgebühr für den Berufungsbeklagten auch dann, wenn Berufung bereits zurückgenommen war, als das Rechtsmittel eingelegt wurde?

BGH: Gegenstandswert der zu erstattenden Gebühren in Verkehrsunfallsachen: Abzug des Restwerts? Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeiten?

und weitere aktuelle Rechtsprechung die bis zum Seminar ergeht…

In den vergangenen Monaten sind zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen zur anwaltlichen Vergütungsvereinbarung ergangen. Anfang 2018 hat das LG Köln zahlreiche Klauseln in anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen für unwirksam erklärt. Der Dozent stellt ausführlich dar, worauf bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zu achten ist und gibt Formulierungshilfen für die Praxis.

Das Quotenvorrecht gilt auch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten. Es wird aufgezeigt, bei welchen Fallkonstellationen sich der Mandant auf das Quotenvorrecht berufen kann und welche Vorteile es ihm bringt.


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Details

Datum:
15. November 2019
Zeit:
9:00 - 16:00
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

InterCityHotel Kiel
Kaistraße 54-56
Kiel, 24114
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Telefon
0431/66430
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Veranstalter

SH-RENO’s Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte e.V., Ansprechpartnerin: Denice Schmidt
E-Mail
schmidt@sh-renos.de