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Petition im Ausschuss des Deutschen Bundestages

Unsere Unterstützung ist gefragt!

Aus dem Ausschuss Arbeitsbedingungen des Bundesverbandes der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten wurde die eingereichte Petition zur Ungleichbehandlung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in Notariaten durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages angenommen.

Gegenstand der Petition ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 8 AZR 827/98 vom 26.08.1999), wonach dann kein Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB vorliegt, wenn ein zur hauptberuflichen Amtsausübung neu bestellter Notar (“Nur-Notar“) die Kanzlei eines aus dem Amt entlassenen Notars übernimmt. Als Folge dieser Rechtsprechung besteht für den Notar keine Verpflichtung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen.

In der Praxis werden in Nur-Notariaten in diesen Fällen leider häufig Kündigungen ausgesprochen und die Kolleginnen und Kollegen dann später zu deutlich schlechteren Konditionen wiedereingestellt. Im Übrigen gehen durch die fehlende Verpflichtung zur Übernahme der Arbeitsverhältnisse erworbene Rechtsansprüche, wie beispielsweise die verlängerte Kündigungsfrist (§ 622 BGB) verloren.

Diese Petition richtet sich gegen die Ungleichbehandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in “Nur-Notariaten“.

Zwar haben wir in Schleswig-Holstein das Anwaltsnotariat und sind aktuell von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht betroffen.

Dennoch denken wir im Sinne eines kollegialen Miteinanders, dass wir die betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit jeder einzelnen Stimme unterstützen sollten.

Die Petition wird unter der Nr. 69807 geführt und kann unter dem folgenden Link unterstützt werden:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_02/_02/Petition_69807.html

Wir würden uns über eine rege Unterstützung freuen. Jede Stimme zählt!

Danilo Wunger
Für den Vorstand ReNo Schleswig-Holstein

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